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E-Check Dr. Anton Schaefer
Photovoltaik-Brandschutz-Check und Planung Dr. Anton Schaefer

Anton Schaefer

Mag. Dr. LL.M.

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstaendiger
fuer Elektro-Technik (inkl. Photovoltaik) und Beleuchtungs-Technik
++ Berechnung und Ausstellung von Energie-Ausweisen ++

Anton Schaefer ist Mitglied im Verband der Oesterreichischen Gerichtssachverstaendigen, Landesverband fuer Tirol und Vorarlberg

Pruefungsintervalle


Die Pruefungsintervalle richten sich nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

Gemaess der Elektroschutzverordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren des elektrischen Stromes zu treffen. Dazu gehoert auch, dass die elektrische Anlage und die elektrischen Betriebsmittel in einem ordnungsgemaessen Zustand erhalten werden, so dass ein sicherer Betrieb moeglich ist. Die Prueffristen betragen gemaess Elektroschutzverordnung 2003 (BGBl. 242/2003) bzw. OEVE-EN 50110 fuer Betriebe, in denen Arbeitnehmer beschaeftigt werden je nach Anlagenwidmung und Beanspruchung:

  • 1 Jahr fuer Betriebe auf welche die Bauarbeiterschutzverordnung zutrifft (z.B. auch fuer Bauprovisorien - bei besonderen mechanischen Belastungen (z.B. Stahlhochbau, Kesselbau, Brueckenbau etc.) und erschwerten Umgebungseinfluessen (z.B. Gruben, Bergstationen, Seeanlagen etc. auch kuerzer);

  • maximal 1 Jahr fuer Anlagen, bei denen die elektrische Anlage unter besonderen Belastungen betrieben wird;

  • 1 Jahr in baulichen Anlagen fuer Menschenansammlungen (z.B. Stadion);

  • 2 Jahre fuer elektrische Anlagen in Krankenhaeusern und anderen medizinisch genutzten Raeumen (z.B. Arztpraxis;

  • 3 Jahre bei aussergewoehnlichen mechanischen, chemischen, thermischen etc. Belastungen, z.B. grosse Tischlerwerkstaette mit industrieaehnlichem Charakter, Mechanikerbetriebe, Schlossereien, Baeckereien, Blumenbindereien, (Gross-)Kuechen, Friseurbetriebe und andere, bei denen durch mechanische Einwirkungen oder starke Verschmutzungen gefaehrliche Betriebszustaende auftreten koennen;

  • Generell 5 Jahre, wenn nicht besonderer Regelungen bestehen (z.B. bei Seilbahnen) oder aussergewoehnliche Belastungen vorhanden sind oder wenn in Bescheiden die regelmaessige Ueberpruefung ohne konkrete Zeitangabe vorgeschrieben ist;

  • 10 Jahre in Buerogebaeuden, Versicherungen, Banken, Handelsbetrieben etc., wenn keine ausserordentlichen Belastungen auftreten;

Gewerbebetriebe (§ 82b GewO):
  • 3 Jahre fuer Anlagen, bei denen die Pruefung in Zusammenhang mit einer EMAS-Betriebspruefung (ISO 14001) stattfindet;

  • Generell 5 Jahre, wenn nicht besonderer Regelungen oder aussergewoehnliche Belastungen vorhanden sind oder wenn in Bescheiden die regelmaessige Ueberpruefung ohne konkrete Zeitangabe vorgeschrieben ist;

  • 6 Jahre bei Anlagen, welche den vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 359b Gewerbeordnung (GewO) unterzogen wurden;

    Privathaus (Empfehlung KFE und Europanormen):
  • 10 Jahre fuer Privathaushalte in denen der Eigentuemer selbst oder langjaehrige Mieter wohnen.

  • 5 Jahre fuer Wohnhaeuser mit oft wechselnden Mietern und fuer den Allgemeinbereich.

  • Pruefungsintervalle fuer Kleingeraete (Handwerkzeuge) hier klicken

Blitzschutzanlagen sind zu ueberpruefen:
  • jaehrlich bei Betrieben in denen explosionsgefaehrdete, hochentzuendliche oder groessere Mengen leichtentzuendliche Arbeitsstoffe verwendet werden und bei Sonderanlagen;

  • nach drei Jahren fuer Arbeitsstaetten, Baustellen u.a., die durch die besondere Lage, Bauweise oder Flaechenausdehnung besonders blitzeinschlaggefaehrdet sind.

  • Bei besonderen Ereignissen - Sofortueberpruefung durchfuehren lassen
Meine Empfehlung fuer Photovoltaik-Anlagen
  • 1 Jahr, wenn die Anlage neu in Betrieb ist bei Unternehmen und bei Wohnhaeusern;

  • 3 Jahre fuer Betriebe und Wohnhaeuser mit Photovoltaikanlagen.

  • spaetestens jedoch gemaess OeVE/OeNORM E 8001-4-712:

  • 5 Jahre.

  • Bei besonderen Ereignissen - Sofortueberpruefung durchfuehren lassen


Ebenso wichtig wie die Ueberpruefung der festen Anlageteile, sind die verwendeten beweglichen Betriebsmittel. Auch diese beduerfen der genauen und vor allem regelmaessigen Kontrolle.
Je nach Prueftiefe und Anzahl der verwendeten beweglichen Betriebsmitteln muss fuer die Pruefung derselben zwischen 15% und 50% der Pruefzeit veranschlagt werden (Kosten).





Homepage von Anton Schaefer mit Publikationsuebersicht und Lebenslauf sowie Ausbildungs-CV

Anton Schaefer ist als Experte bei brainGuide aufgenommen

Anton Schaefer ist Mitglied im oesterreichischen Kuratorium fuer Elektrotechnik

Anton Schaefer ist Mitglied im Oesterreichischen Normungsinstitut ON



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Aktualisiert am 24.03.2014
Erstellt: 10.01.2005